Google hat allgemeine Richtlinien für Webmaster, die dafür sorgen, dass deine Website leichter gefunden, indexiert und platziert werden kann. Zusätzlich beschreiben die sogenannten Qualitätsrichtlinien unerlaubte SEO-Maßnahmen – auch Suchmaschinen-Spamming genannt.
Suchmaschinen-Spamming beschreibt alle Methoden, um das Suchmaschinenranking zu manipulieren. Wenn du diese Art von SEO-Maßnahmen einsetzt, besteht das Risiko, dass
- deine Sichtbarkeit in den Suchergebnissen dauerhaft reduziert wird,
- deine Website schlimmstenfalls komplett aus dem Google-Index verbannt wird.
Grundsätzlich ist es immer möglich, die Google-Abstrafungen rückgängig zu machen, indem der Grund für die Abstrafung behoben wird und ein Antrag auf erneute Überprüfung, in der Google Search Console gestellt wird.
Beispiele für unerlaubte Linkbuilding-Praktiken, auch Linkspamming genannt:
• Linkfarmen z.B. Aufbau eines privaten Blognetzwerks, mittels Expired Domains
• Linkkauf, auch in Form von Sponsoring und Vergütungen mit Produkten
• Automatisiertes Linkbuilding über Blogkommentare, Forenprofile, etc.
• Teilnahme an Linktauschprogrammen (vereinzelter Linktausch ist i. d. R. kein Problem)
• Teilnahme an Gastartikelnetzwerken (individuelle Anfragen sind durchaus erlaubt)
Beispiele für unerlaubte OnPage-SEO-Praktiken:
• Verborgener Text
• Verborgene Links
• Keyword Stuffing
• Brückenseiten
• Automatisch generierte Inhalte
• Erstellen von einer großen Anzahl an Seiten mit dünnen Inhalten
• Kopierte Inhalte (Duplicate Content)
• Missbrauch von Rich-Snippet-Markup
Beispiele für sonstige unerlaubte Praktiken:
• Teilnahme an Affiliate-Programmen ohne ausreichenden Mehrwert
• Irreführende Weiterleitungen
• Cloaking